Knapp jeder fünfte deutsche Auslandsautofahrer (19 Prozent) hat schon einmal eine Geldstrafe aufgrund eines Verkehrsdelikts erhalten. Jeweils 8 Prozent hatten im Ausland schon einmal einen Schaden am Auto ohne bekannten Verursacher sowie einen Unfall mit Blechschaden. Wie man sich auf die Fahrt im Ausland vorbereitet und was bei einem Unfall zu beachten ist, erklärt ein Versicherungsunternehmen.
Fast die Hälfte aller Auslandsschäden ereignen sich im Sommer. Unfallbericht: Unterschiedliche Beweiskraft in unterschiedlichen Ländern. Zuhause oder im Ausland reparieren?
Zwei Drittel der Sommerurlauber fahren mit dem Auto in die Ferien. Reiseziel Nummer eins ist dabei Deutschland. Das zeigt die Trendstudie „Sommerreisezeit 2018“ im Auftrag eines Versicherungsunternehmens.
Urlauber können sich schützen
Laut Google Trends wird der Begriff „Sommerurlaub buchen“ mit Abstand am häufigsten im Januar gesucht, Januar und Februar gehören zu den buchungsstärksten Monaten des Jahres. Verständlich – wenn der Winter auf dem Höhepunkt ist und die Abende dunkel sind, sehnt man sich nach Sonne, Sand und Meer. Außerdem macht es Sinn, jetzt zu suchen: Angesichts […]
22 Prozent der deutschen Autofahrer beschäftigen sich manchmal beziehungsweise häufig mit ihren Kindern, während sie ein Fahrzeug lenken. Ablenkung am Steuer kann gefährliche Folgen für alle Verkehrsteilnehmer haben.
Wer Urlaub mit dem Mietwagen macht, reist flexibel und unabhängig. Berücksichtigt man dann auch noch die entscheidenden Kleinigkeiten, steht einer sorgenfreien Reise nichts mehr im Weg.
ERV mit neuem Jahresschutz für Fahrräder – Europäische Reiseversicherung AG erstattet Kosten bei Diebstahl oder Unfällen und hilft bei Pannen
Ein neues Bewertungssystem für Versicherungsleistungen ermöglicht Reiselustigen ab sofort, den Versicherungsumfang „auf einen Blick“ zu vergleichen. Das mühevolle Studieren des Kleingedruckten wird damit überflüssig.
Nur wer bei einem unverschuldeten Unfall sein Fahrzeug nach der Reparatur noch mindestens sechs Monate weiter nutzt, kann von der Versicherung Reparaturkosten verlangen, die bis 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. November 2007 hervor.