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Politiker-Dienstwagen: Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Ministerpräsident Jürgen Rüttgers

13 Aug 2008 [13:54h]    

Politiker-Dienstwagen: Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Ministerpräsident Jürgen Rüttgers

Politiker-Dienstwagen: Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Ministerpräsident Jürgen Rüttgers





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DUH strengt Musterverfahren zum CO2-Ausstoß von Politiker-Dienstwagen an – NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers missachtet Umweltinformationsgesetz und verweigert Informationen zum Schadstoff-Ausstoß seiner Dienstwagen – Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht

Berlin, 12. August 2008: Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) nimmt die fortwährende Missachtung des Umweltinformationsgesetzes und des Landes-Informationsfreiheitsgesetzes durch NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) nicht länger hin. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch hat daher heute Klage gegen die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen auf Herausgabe der Informationen zu Typ, Modell, Baujahr, Höchstgeschwindigkeit und CO2-Emissionswerte der aktuellen Dienstwagen des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen erhoben. Das Klageverfahren wurde vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängig gemacht. „Es geht heute bei der Frage der Motorisierung unseres politischen Spitzenpersonals nur vordergründig um Symbolik. Politiker haben eine Vorbildfunktion und bestimmen deshalb mit darüber, welche Autos morgen gekauft werden. US-amerikanische Starlets und Pop-Ikonen sind an diesem Punkt erheblich weiter als Jürgen Rüttgers, der noch nicht einmal Auskunft darüber geben will, welche Autos er fährt“, sagte Jürgen Resch.

Die DUH hat die Verbrauchs- und Emissionsangaben der Dienstwagen deutscher Spitzenpolitiker in Bund und den Ländern recherchiert und sich juristisch auf die jeweiligen Umweltinformationsgesetze (UIG) des Bundes und der Länder gestützt. Während es mit großen Mühen gelang, Angaben von den Mitgliedern des Bundeskabinetts sowie der Umweltminister der Länder zu erhalten (aktuelle Liste ist unter www.duh.de einsehbar) waren nur vier Ministerpräsidenten bereit, die Motorisierung und letztlich die CO2-Emissionen offenzulegen. Die Staatskanzlei in Düsseldorf lehnte dies jedoch – wie einige weitere Ministerpräsidenten anderer Länder – rundweg ab und erwies sich als ausgesprochen phantasievoll in der Begründung ihrer Verweigerung. Wiederholt teilte die NRW-Regierung mit, dass es die Sicherheit „bedeutsamer Schutzgüter“ – gemeint ist: Ministerpräsident Jürgen Rüttgers – nicht erlaube, die Informationen herauszugeben. Selbst die Mitteilung des benutzten Fahrzeugstyps und der Fahrzeugsmodelle könne nicht erfolgen, da die Bekanntgabe „die Gefährdungslage erhöhen würde, indem es die Identifikation der Dienstwagen des Ministerpräsidenten erleichterte“.

Ein Ministerpräsident, der gern Tag für Tag in den Abend- und Tagesschauen seinen dunklen Wichtig-Limousinen entsteigt, will eben nicht so gern verraten, was sich unter der Haube abspielt. Die DUH wird dies nun auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes und des Landes-Informationsfreiheitsgesetzes gerichtlich erzwingen. Der Ausgang des Verfahrens wird Modellcharakter für alle Politiker haben, die entsprechende Anfragen der DUH bisher verweigert haben. Dr. Remo Klinger, DUH-Anwalt aus der Berliner Kanzlei Geulen & Klinger freut sich auf das Verfahren: „Denn es wird zeigen, dass die Informationsfreiheit des Bürgers ein modernes und durchsetzungsstarkes Recht ist. Dies gilt insbesondere im Klimaschutz. Die Weigerung des Ministerpräsidenten ist mit unserem heutigen Verständnis von Bürgerrechten unvereinbar. „






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