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Bei drei Kakerlaken gibt es noch kein Geld zurück

13 Aug 2008 [09:07h]    

Bei drei Kakerlaken gibt es noch kein Geld zurück

Bei drei Kakerlaken gibt es noch kein Geld zurück





  • Palma.guide

Wenn der Urlaub von Ungeziefer, verschobenen Flügen oder lästigem Baulärm getrübt wird, ist es wichtig zu wissen, was als Mangel anerkannt wird und entsprechend zu einer Minderung des Reisepreises führen kann. Deshalb informieren die ADAC-Juristen in einer Tabelle zur Reisepreisminderung darüber, wann Urlauber Geld zurück bekommen und wann nicht.

Drei Kakerlaken in einem Hotelzimmer sind noch kein Mangel, ebenso wenig wie die Verlegung des Hin- oder Rückflugs um mehrere Stunden.

Ganz anders sieht die Situation aus, wenn sich die Ankunft am Urlaubsort um zwei oder drei Tage verschiebt. Dann kann der Reisepreis, um bis zu 100 Prozent gemindert werden. Gleicht das gebuchte Hotel eher einer Baustelle als einer Unterkunft, können Reisende ebenfalls Ansprüche auf Rückzahlung geltend machen. Auch wenn das Gepäck auf dem Weg zum Urlaubsort verloren geht und während der gesamten Dauer des Aufenthalts nicht mehr auftaucht, stehen die Chancen gut, einen Teil seines Geldes wieder zu bekommen.

Sollte die Erholung jedoch von Mückenstichen, Geckos im Hotelzimmer oder Ameisenstraßen auf der Terrasse beeinträchtigt werden, kann der Reisende nicht mit Entschädigung rechnen. All diese Vorkommnisse sind als allgemeines Lebensrisiko in Kauf zu nehmen und werden von der Rechtsprechung als zumutbar eingestuft.

Fällt das erwartete landestypische Frühstück doch etwas karger ausfallen, ist das ebenfalls kein Mangel, der zur Rückerstattung des bezahlten Reisepreises führt. Ein Hotel mit der Bezeichnung „Beach Club“, garantiert noch keine unmittelbare Nähe zum Strand. Außerdem müssen in Hotelanlagen nicht für jeden Gast Liegen oder Sonnenschirme angeboten werden.

Detaillierte Informationen darüber, was im Urlaub als Mangel gilt und was nicht, bietet die aktuelle ADAC-Tabelle zur Reisepreisminderung, die ab sofort im Internet unter www.adac.de/Recht_und_Rat/Reiserecht abrufbar ist.






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