Wenn der Urlaub von Ungeziefer, verschobenen Flügen oder lästigem Baulärm getrübt wird, ist es wichtig zu wissen, was als Mangel anerkannt wird und entsprechend zu einer Minderung des Reisepreises führen kann. Deshalb informieren die ADAC-Juristen in einer Tabelle zur Reisepreisminderung darüber, wann Urlauber Geld zurück bekommen und wann nicht.