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Lufthansa-Konzern: Germanwings-Abzockmethoden illegal

19 Jul 2007 [12:21h]    

Lufthansa-Konzern: Germanwings-Abzockmethoden illegal

Lufthansa-Konzern: Germanwings-Abzockmethoden illegal





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Flugkunden müssen für die Bearbeitung von Rücklastschriften keine Pauschale in Höhe von 50 € bezahlen. Das entschied das Landgericht Dortmund in einer Klge gegen Germanwings.Das Unternehmen kassiert weiter. Gebühren auch für Gebührenerstattung.

Eine Fluggesellschaft darf nicht pauschal für jede Rücklastschrift eine „Bearbeitungs­gebühr“ in Höhe von 50 € verlangen. Das hat die 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund auf eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen entschieden (Urteil vom 25.05.2007, Az.: 8 O 55/06, nicht rechtskräftig). Die Beklagte Airline Germanwings hatte diesen in der Verbraucherlandschaft einmalig hohen Betrag erfunden, um damit ihr Personal zu bezahlen.

Sorgt der Kunde bei Nutzung des Lastschriftverfahrens nicht dafür, dass sein Konto die erforderliche Deckung aufweist, muss er den entstandenen Schaden ersetzen. Insoweit kann auch vorab eine Pauschale vereinbart werden. Eine Regelung im „Kleingedruckten“, nach der ein Kunde im Fall einer Rücklastschrift unabhängig vom jeweils entstandenen Schaden eine Bearbeitungsgebühr von 50 € pro Buchung bezahlen muss, ist nach der Entscheidung des Landgerichts aber zumindest gegen­über Privatkunden unzulässig.

Germanwings hatte die Höhe der Pauschale insbesondere damit begründet, dass für die Bearbeitung eines Rücklastschriftverfahrens neben sonstigen Aufwen­dungen durchschnittlich Personalkosten in Höhe von mehr als 40 € anfielen. Das Landgericht ist dieser Argumentation nicht gefolgt. Es hat vielmehr entschieden, dass dieser Per­sonalaufwand keinen Schaden darstellt, den der Kunde erstatten muss. Da die Höhe der pau­schal verlangten „Bearbeitungsgebühr“ überwiegend mit diesen nicht erstattungsfähigen Kosten begründet wird, hält das Gericht die Klausel insge­samt für unwirksam.

Fachleute gehen davon aus, dass Germanwings in Berufung geht – und in der Zwischenzeit betroffene Kunden weiter abzockt. Bei immerhin deutlich über 4.000 Vorgängen dieser Art pro Jahr ergeben sich damit Einkünfte von knapp einer Viertelmillion Euro. Aktuell sind jedenfalls trotz des Urteils vom 25. Mai 2007 die Geschäftsbedingungen der Airline nicht geändert worden. Wieviele Rücklastschriften im laufenden Boomjahr mittlerweile angefallen sind, teilte das Unternehmen trotz mehrfacher Anfragen nicht mit.

Die betroffenen Kunden der selbsternannten „Günstig-Airline“ müssen mit harten Bandagen rechnen: Wer nicht zahlt, wird sogleich mit Schufa-Einträgen genötigt. „Bitte bedenken Sie, dass sich dieses negativ auf Ihre Kreditwürdigkeit“ auswirken kann.“, schreibt das Inkassobüro der Airline den Betroffenen und fordert zugleich nocheinmal zusätzlich über 50 Euro für die Forderung der unberechtigten Forderung. Bereits die Bezeichnung der Schadensersatzpauschale mit dem an sich hoheitlichen Begriff „Gebühr“ flösst dem Kunden Respekt ein.

Die Lufthansa-Tochter, die als Testkaninchen für die Konzernmutter neue Ideen liefern soll, gilt als eine Art Versuchsplatform für neue Vertriebs- und Vermarktungsstrategien. Was sich bei Germanwings bewährt, das findet sich oft später bei der Konzernmutter Lufthansa wieder.

Profitabel ist auch das gigantische Geschäft mit „Steuern und Gebühren“, die die Airline den Kunden treuhänderisch im Auftrag Dritter, also für Bundespolizei und Flughäfen abknöpft. Fliegt ein Passagier nicht, hat er grundsätzlich auf diese Gebühren einen Rückerstattungsanspruch. Germanwings stellt sich dabei eher zickig als kulant an: Eine automatische Rückerstattung kommt nicht in Frage. Der Kunde muss sich erneut an die Fluglinie wenden, und die Rückerstattung seines zu Unrecht dort einbehaltenen Geldes „beantragen“.

Warum die Rückerstattung nicht automatisch passiert erklärt das Unternehmen nicht. Bereits im April des Jahres 2006 teilte Pressesprecher Heinz-Joachim Schöttes dem Online-Magazin Touristikpresse.net dazu auf Anfrage mit: „Wir arbeiten an einer Automatisierung“. Zwar hat die Website mittlerweile zahlreiche raffinierte Zusatzfunktionen erhalten, in punkto automatischer Gebührenerstattung ist jedoch nichts passiert. Wo ein Wille ist, ist bei Germanwings offenbar kein Weg. Stattdessen werden bei der Gebührenerstattung erneut Gebühren fällig.

Bei der Anzahl der „No-Shows“, also Kunden, die einen mehr oder weniger billigen Flug buchen und dann die Reise nicht antreten, dürften auch hier erhebliche Summen zusammenkommen. Wo das Geld dieser Kunden versackt, bleibt unerklärt: Den Behörden wird es jedenfalls nicht ausgezahlt, den Kunden auch nicht. Die Airline behält es einfach ein. Laut Pressesprecher Heinz-Joachim Schöttes macht die Airline auch damit „keinen Gewinn“.

Das Urteil zum Thema Rücklastschriftgebühr des Landgerichts Dortmund mit dem Aktenzeichen 8 O 55/06 kann unter www.nrwe.de abgerufen werden.
Foto: touristikpresse.net/ Justitia hoch oben – ohne Waagschale?






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