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Weiterer Meilenstein beim Neubauprojekt Stuttgart–Ulm

14 Jun 2007 [10:08h]    





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Mit diesem Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes liegt für einen weiteren Abschnitt der geplanten Hoch-geschwindigkeitsverbindung zwischen Stuttgart und Ulm die planrechtliche Genehmigung vor. Damit ist der Kernbereich von Stuttgart 21 mit dem neuen innerstädtischen Ring, dem neuen Durchgangsbahnhof und allen Zulaufstrecken planfestgestellt.

Der Beschluss des Eisenbahnbundesamtes (EBA) wurde heute vom Leiter der EBA-Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart, Volker Kurze, dem Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn für Baden-Württemberg, Werner W. Klingberg, und dem für die Neubaumaßnahmen verantwortlichen Gesamtprojektleiter der Bahn, Peter Marquart, offiziell übergeben.

Als nächster Beschluss zu Stuttgart 21 wird der Planfeststellungsbescheid zum Abschnitt 1.4, dem Teil der Hochgeschwindigkeitsstrecke vom Stuttgarter Flughafen bis Wendlingen Ende 2007 erwartet.






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