Sicherheit im Auto
Ab April 2008 dürfen Kindersitze mit der Prüfnorm ECE 44/01 und 44/02 europaweit nicht mehr verwendet werden. Diese Modelle sind zum Teil über dreizehn Jahre alt und erfüllen nicht mehr die heutigen Sicherheitsstandards. Wird das Verbot nicht beachtet, droht ein Bußgeld von 30 Euro. Der ADAC rät, vor allem zum Schutz der Kinder den eigenen Sitz zu überprüfen.
Im Umlauf befinden sich oft noch alte Sitzerhöher ohne Rückenstütze für Kinder im Alter von drei bis zwölf Jahren. Diese und andere in die Jahre gekommene Sitze, wie z.B. Babyschalen, müssen entsorgt und durch neuere Modelle ersetzt werden. Es dürfen ausschließlich Kindersitze verwendet werden, die ein offizielles Prüfsiegel mit der gültigen Norm ECE R 44/03 oder 44/04 aufweisen. Zu erkennen ist die Gültigkeit an der mehrstelligen Prüfnummer, die unterhalb des Buchstabens „E“ steht (Dieser ist schwarz umkreist): Beginnt die Nummer mit 03… oder 04…, erfüllt der Kindersitz die aktuellen Standards und darf weiterverwendet werden, ansonsten nicht mehr. Das Prüfsiegel befindet sich je nach Modell als Aufkleber am Sitzkörper, teilweise ist es auch auf den Sitzbezug genäht.
Bild: ADAC