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Weg frei für Reparaturklausel

22 Nov. 2007 [12:10h]    





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Die Empfehlung des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments, den Designschutz der Kfz-Hersteller mit einer Reparaturklausel aufzuweichen, ist nach Ansicht des ADAC absolut vernünftig.

Damit ist der Weg frei für eine verbraucherfreundliche Entscheidung des Europäischen Rates. Eine solche Reparaturklausel versetzt freie Hersteller in die Lage, günstig Karosserieteile von Fahrzeugen zu produzieren und anzubieten. Ohne Reparaturklausel könnten die Automobilhersteller auf den Urheberschutz pochen und darauf bestehen, dass zu Reparaturzwecken nur Originalersatzteile verwendet werden.

Zum Problem könnte jetzt noch die Entscheidung im Europarat werden. ADAC-Präsident Peter Meyer appelliert deshalb an die deutsche Regierung, die Einführung einer Reparaturklausel im Rat nicht zu blockieren: „Dies würde für viele Autofahrer zu höheren Reparaturkosten führen, weil Ersatzteile auf dem freien Markt erheblich preiswerter angeboten werden.“ Die vorgesehene fünfjährige Übergangsfrist ist nach Ansicht des ADAC nicht erforderlich. Sollte sie dennoch in die Richtlinie aufgenommen werden, fordert der Club die Automobilhersteller auf, den Wettbewerb im Ersatzteilehandel wie bisher nicht zu behindern.






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