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Was tun, wenn ich im Urlaub ausgeraubt werde?

29 Jul 2013 [08:46h]    

Was tun, wenn ich im Urlaub ausgeraubt werde?

Was tun, wenn ich im Urlaub ausgeraubt werde?





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Die wenigsten Deutschen bereiten sich auf den Ernstfall vor

Berlin – Die Urlaubszeit ist in vollen Gange, doch die wenigsten Deutschen haben sich auf den Ernstfall vorbereitet!

In Berlin werden bis zu 100 Taschendiebstähle pro Tag gemeldet. Sofern nichts wichtiges gestohlen wurde, melden dies nur wenige. Aufgeklärt werden ohnehin nur 2% bis 4% der gemeldeten Fälle. Viel schlimmer: Nur wenige Touristen bereiten sich auf einen solchen Fall vor! Wobei gerade Touristenregionen wie Barcelona & Co um einiges schlimmer sind!

Fragen wie: „Wo sperre ich meine Karten?“ bzw. „Wie gehe ich in einem solchen Fall vor?“ oder „Wo bekomme ich im Notfall Geld her?“, sind wichtige Fragen! Dementsprechend sollte man diesen Fragen am besten schon vor dem Urlaub etwas Zeit widmen, ansonsten kann es schnell teuer werden!

Das Ratgeberportal Seismart erklärt, wie man sich am besten auf eine solche Situation vorbereitet und wie man sich im Idealfall verhält:

Hilfe! Ich wurde ausgeraubt! Was mache ich jetzt?

– Der erste Schritt lautet: Ruhe bewahren!

– Im zweiten Schritt sofort Telefonisch alle Bank- und Kreditkarten sperren lassen. Ab diesem Zeitpunkt haftet nicht mehr der Kunde, sondern die Bank. Nach Möglichkeit die Uhrzeit und den Namen des Mitarbeiters notieren. Geübte Diebe wissen ganz genau, dass solche Karten schnell gesperrt werden und werden diese Dinge dementsprechend als erstes ausgenutzt.

– Den Verlust bei der Polizei auf dem Revier melden (nicht nur einem Streifenbeamten) und eine Anzeige gegen unbekannt erstatten. Außerdem sollte ein schriftlicher Nachweis ausgestellt werden, denn ohne diesen Nachweis regulieren viele Banken und Karteninstitute den Schaden nicht. Auch kann ohne diesen Nachweis kein neuer Pass, Personalausweis oder Führerschein ausgestellt werden.

– Fand der Raub im Ausland statt, sollte der nächste Weg zum deutschen Konsulat oder zur deutschen Botschaft führen. Hier kann ein Ersatzpass ausgestellt werden. Wer Kopien aller Ausweise vorlegen kann, die sinnvollerweise separat von den Ausweisen aufbewahrt wurden, beschleunigt den Prozess. Führerschein, Kfz-Papiere oder Personalausweis können hier nicht ersetzt werden. Dies kann erst in Deutschland geschehen.

– Sind Krankenversicherungskarte, Bibliotheksausweis oder die Kundenkarte für das Fitnesscenter ebenfalls gestohlen worden, müssen auch diese Einrichtungen sofort informiert werden. Sonst müssen Kunden je nach Vertragsvereinbarungen ebenfalls für eventuelle Schäden aufkommen.

Was tun bei Verständigungsschwierigkeiten?

Nicht immer sind die persönlichen Kenntnisse der Landessprache so gut, dass eine Anzeige problemlos möglich ist oder die Verständigung auf Englisch erfolgen kann. Dann gibt es folgende Möglichkeiten:

– Das Konsulat kann mit Adressen von vertrauenswürdigen Dolmetschern aushelfen, fungiert aber häufig auch als telefonische Übersetzungshilfe und übersetzt für die Beamten auf dem Revier.

– Sofern der Urlaub über ein Reiseunternehmen organisiert wurde, ist eine weitere Möglichkeit den Reiseleiter um Unterstützung zu bitten.

Ich bin Pleite! Wie komme ich an Geld im Ausland?

– Die deutsche Botschaft hilft nur selten mit Bargeld aus, das auf jeden Fall wieder zurückgezahlt werden muss. Rechnungen für Krankenhaus- oder Hotelkosten werden nicht übernommen.

– Wer mit einer Reisegruppe unterwegs ist, kontaktiert am besten die Reiseleitung. Familie oder Freunde können auf ein Konto des Veranstalters überweisen. Der Betrag wird von der Reiseleitung vor Ort bar ausgezahlt, sobald ein Überweisungsbeleg via Fax oder E-Mail eingegangen ist.

– Wer seinen Urlaub individuell organisiert hat, kann sich über Finanzdienstleister wie Western Union oder Moneygram innerhalb kurzer Zeit Geld überweisen lassen. Ein Geldtransfer ist hierbei ohne Konto möglich. Ein Familienmitglied oder Freund zahlt Geld in einer deutschen Filiale ein, der Betroffene kann das Geld dann bei der vorab vereinbarten Bank am Urlaubsort abholen – gegen Vorlage eines Ausweises bzw. eines Ersatz-Ausweises von der deutschen Botschaft. Die Gebühren für diese Onlineüberweisung liegen zwischen fünf und zehn Prozent.

Was kann ich schon vor dem Urlaub tun, um im Notfall gewappnet zu sein?

– Sämtliche telefonische Sperrnummern notieren und eine Kopie mit in den Urlaub mitnehmen. Aufbewahrt werden sollten sie getrennt von den Kreditkarten und wichtigen Dokumenten wie Pass und Ticket. Außerdem sollte eine weitere Kopie einer vertrauenswürdigen Person zu Hause überlassen werden, die im Notfall von Deutschland aus alles veranlassen kann.

– So wenig wie möglich an Karten und Ausweisen in den Urlaub mitnehmen.

– Adresse und Telefonnummer der deutschen Botschaft oder des Konsulats notieren und mitnehmen.

Sperrnummern innerhalb Deutschlands (Vorwahl: +0049)

– Allgemeiner Sperr-Notrufnummer für Karten aller Art: 116 116

– EC-Karte: 0 18 05/02 10 21

– MasterCard 08 00/8 19 10 40

– Visa 0800/8 11 84 40

– American Express: 0 69/97 97 20 00

– Die jeweiligen Nummern im Ausland können über die Webseiten der Anbieter eingeholt werden. Etwa in einem Internetcafe oder in einem Hotel.

Welche Vorsorge kann ich im Urlaub treffen, damit ich gar nicht erst ausgeraubt werde?

– Die meisten Hotels bieten gegen eine geringe Gebühr einen Zimmersafe an. Hier sollten alle wichtigen Dinge aufbewahrt werden und bei Ausflügen nur Pass, eine geringe Summe an Bargeld und eine Kreditkarte mitgenommen werden. Gibt es keinen Zimmersafe, können Wertgegenstände im Hotelsafe untergebracht werden – gegen eine Quittung.

– Den Hotelschlüssel bei Ausflügen an der Rezeption abgeben. Dann kann es nach einem Raubüberfall keine verspäteten weiteren unangenehmen Überraschungen geben.

Wer kommt für Sachschäden auf?

– Wer eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen hat, kann die Schäden bei dieser geltend machen. Jedoch wird den Geschädigten hier häufig grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen, sodass die Versicherungen den Schaden häufig nicht übernehmen.

– Was viele Betroffene nicht wissen, ist, dass die Hausratversicherung bei Raub eintritt. Wenn jemandem Gewalt angedroht oder jemand Opfer eines Raubüberfalls wurde, deckt der Versicherer den Schaden häufig ab. Das gilt unter anderem auch bei Diebstählen aus abgeschlossenen Schließfächern oder Spinden in Schwimmbädern oder am Strand. Bei einfachem Diebstahl tritt die Hausratversicherung hingegen nicht ein.

– Wichtig ist, dass die jeweiligen Versicherungen auf jeden Fall unverzüglich noch aus dem Urlaub über den Schaden informiert werden: telefonisch, per E-Mail oder Fax. Sonst wird der Versicherungsschutz riskiert. Daher ist es auch in diesem Fall sinnvoll die entsprechenden Kontaktdaten als auch Versicherungsnummern zu notieren und mitzunehmen.

Foto: Carstino Delmonte






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