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Verbraucherschutz geht vor Konzernschutz

10 Okt 2007 [08:11h]    





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Der ADAC warnt davor, die Wettbewerbsfreiheit im Bereich der sogenannten sichtbaren Ersatzteile zu Gunsten der Automobilkonzerne einzuschränken. Dies würde zu massiven Preiserhöhungen für den Verbraucher bei bestimmten Ersatzteilen wie Kotflügel, Motorhauben oder Scheinwerfern führen.

Johann Grill, Leiter Verbraucherschutz und Interessenvertretung des Clubs: „Noch 2003 hat Justizministerin Zypries die Zusage der Automobilhersteller eingefordert, den Wettbewerb im Ersatzteilehandel nicht zu beeinträchtigen. Es ist aus Sicht der Verbraucher unverständlich, warum die Bundesregierung das Gesetzesvorhaben auf europäischer Ebene jetzt blockieren will.“ 

Die Argumente der Autohersteller, Designschutz sei erforderlich, um die Verbraucher vor unsicheren oder minderwertigen Ersatzteilen zu schützen, sind nicht stichhaltig. Nur 20 Prozent der Ersatzteile werden von den Herstellern selbst produziert, der Großteil kommt von Teileherstellern, die auch den freien Markt beliefern. Auch Sicherheitsbedenken können nicht als Begründung für ein Monopol herhalten. Kfz-Teile, die als sicherheitsrelevant eingestuft werden, dürfen in Deutschland nur dann auf den Markt gebracht werden, wenn sie ein strenges, staatlich geregeltes Typgenehmigungs-Verfahren absolviert haben. Es hat deshalb bis heute auch keinen einzigen Fall gegeben, wo durch den Einbau eines „freien“ Ersatzteils ein Sach- oder Personenschaden entstanden ist. 

Wie teuer den Autofahrer ein Ersatzteilmonopol der Hersteller kommen könnte, hat die ADACmotorwelt in ihrer Juli-Ausgabe dargestellt. So können Besitzer eines 3er BMW derzeit beim Kauf einer Motorhaube gleicher Qualität auf dem freien Markt bis zu 145 Euro sparen. Fahrer eines Opel Corsa können einen Kotflügel für 51 Euro statt zum Herstellerpreis von 135 Euro erwerben. Und Golf-Besitzer zahlen für einen Scheinwerfer im freien Handel 92 Euro statt 144 Euro beim Hersteller.






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