TUI Deutschland muss Kostenstreigerungen an Kunden weitergeben
Hannover – Nachdem das Kabinett der deutschen Bundesregierung den Gesetzentwurf für die Besteuerung des Luftverkehrs beschlossen hat, sieht sich TUI Deutschland nach eigenen Angaben gezwungen, die „daraus bereits jetzt resultierenden höheren Kosten an die Kunden weiterzugeben“. Denn obwohl das Gesetz noch nicht rechtskräftig ist, soll für Buchungen seit dem 1. September 2010 für alle Abflüge ab Deutschland ab 1. Januar 2011 die Luftverkehrssteuer erhoben werden. Eine Nachbelastung wäre sehr schwierig und würde nicht alle Flüge erfassen.
Neben der Steuer erhöhen sich für Reiseveranstalter laut TUI die Kosten weiter: Zum einen muss die Steuer für die Handelsvertreter (Reisebüros) voll verprovisioniert werden, zum anderen entsteht angeblich nennenswerter Mehraufwand in der Verwaltung und den Systemen. Für alle Buchungen ab 6. September 2010 wird TUI daher einen Kostenbeitrag für die Luftverkehrssteuer erheben, der sich analog zu dem Gesetzesentwurf nach der Länge der Flugstrecke staffelt. Dieser Kostenbeitrag für die Luftverkehrssteuer beläuft sich auf 10, 28 beziehungsweise 50 Euro. Der Kostenbeitrag für die Luftverkehrssteuer wird ab sofort bei jeder Buchung einer Flugpauschalreise der Veranstalter TUI, 1-2-Fly, Discount Travel, airtours, Gebeco/Dr. Tigges/goXplore, Wolters Reisen und TUI Cruises automatisch hinzugerechnet und auf der Reisebestätigung gesondert ausgewiesen. Der Gesamtreisepreis erhöht sich also entsprechend.
Die Weitergabe der Luftverkehrssteuer an die Kunden wird bei den Reiseveranstaltern unterschiedlich gehandhabt. Nicht alle Veranstalter geben die Steuer in voller Höhe an die begehrte und geehrte Kundschaft weiter.
Foto: Carstino Delmonte/ Touristikpresse.net