Nur wer bei einem unverschuldeten Unfall sein Fahrzeug nach der Reparatur noch mindestens sechs Monate weiter nutzt, kann von der Versicherung Reparaturkosten verlangen, die bis 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. November 2007 hervor.