Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf die Hauptstraße einfahren will, muss nach Informationen des ADAC allen anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt gewähren. Dies gilt auch, wenn zwischen dem Verkehrszeichen „Ende des verkehrsberuhigten Bereichs“ und der Hauptstraße noch maximal 30 Meter zurückzulegen sind. Die Regel „rechts vor links“ gilt nicht.