Der gestern in Brüssel vorgestellte Entwurf einer neuen EU-Richtlinie zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsverstößen geht dem ADAC nicht weit genug: Die Richtlinie beschränkt sich auf die Verfolgung von Geschwindigkeitsüberschreitung, Trunkenheitsfahrten sowie Rotlicht- und Gurtverstöße.