Mit einem erweiterten Konzept geht die S-Bahn Hamburg auf das Sicherheitsbedürfnis ihrer Fahrgäste ein. Neben der bewährten Bestreifung von Bahnhöfen und Zügen durch Sicherheitspersonal und die enge Zusammenarbeit mit der Bundespolizei wird die technische Überwachung erheblich ausgeweitet.
„Das Verfassungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung verfassungsrechtliches Neuland betreten. Die Überwachung von Terrorverdächtigen über das Internet ist danach unter strengen Anforderungen zulässig.