Wer mit seiner Urlaubsreise wegen Mängeln nicht zufrieden ist und vom Veranstalter Geld zurück haben will, muss trifftige Gründe vorweisen können. Pauschale Aussagen wie „katastrophale hygienische Zustände“ reichen nicht aus. Beweissicherung ist wichtig beim Gang vors Gericht.
Justizministerin Brigitte Zypries und Tourismusbeauftragter der Bundesregierung Ernst Hinsken knicken vor Lobbyarbeit des Deutschen Reiseverbandes ein