Gefährliche Kreuzungen werden hier wie im Ausland oft durch einen Kreisverkehr entschärft. In Deutschland gilt dabei die einfache Regel: Der einfahrende Verkehr muss warten, der Kreisel hat Vorfahrt, geblinkt wird nur beim Ausfahren.
Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf die Hauptstraße einfahren will, muss nach Informationen des ADAC allen anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt gewähren. Dies gilt auch, wenn zwischen dem Verkehrszeichen „Ende des verkehrsberuhigten Bereichs“ und der Hauptstraße noch maximal 30 Meter zurückzulegen sind. Die Regel „rechts vor links“ gilt nicht.
Zum 1. April 2008 sind in Luxemburg wichtige Verkehrsregeln geändert worden. Der ADAC hat die wichtigsten, auch für deutsche Autofahrer relevanten Neuerungen zusammengestellt: