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Radarwarngeräte im Ausland

12.10.2007

Wer in Deutschland ein betriebsbereites Radarwarngerät benutzt oder mitführt, muss laut ADAC damit rechnen, dass es von der Polizei konfisziert wird. Darüber hinaus zahlt der Fahrzeugführer ein Bußgeld von 75 Euro und erhält vier Punkte in Flensburg.

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