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Mehr zum Thema "Pflichtleistung"

Ausbildungsunterhalt als Pflichtleistung der Eltern

19.06.2007

Bis zur Volljährigkeit haben Kinder grundsätzlich Anspruch auf Unterhalt durch ihre Eltern: Dieser setzt sich rein rechtlich aus dem so genannten Naturalunterhalt, also der Betreuung, Wohnung, Verpflegung und Kleidung sowie dem Barunterhalt zusammen.

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