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Verfassungsrechtliches Neuland bei der Überwachung von Internetkommunikation – Innenminister Wolf: Wir werden Urteilsgründe für NRW-Verfassungsschutzgesetz sorgfältig auswerten

28.02.2008

„Das Verfassungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung verfassungsrechtliches Neuland betreten. Die Überwachung von Terrorverdächtigen über das Internet ist danach unter strengen Anforderungen zulässig.

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