Mit diesem Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes liegt für einen weiteren Abschnitt der geplanten Hoch-geschwindigkeitsverbindung zwischen Stuttgart und Ulm die planrechtliche Genehmigung vor. Damit ist der Kernbereich von Stuttgart 21 mit dem neuen innerstädtischen Ring, dem neuen Durchgangsbahnhof und allen Zulaufstrecken planfestgestellt.