Die im Schichtbetrieb arbeitenden SBB Angestellten erhalten für die Zeit von 2002 bis 2006 nachträglich für die Ferienzeit eine Zulage für Nacht- und Sonntagsarbeit ausgerichtet. Darauf haben sich SBB und Sozialpartner als Lösung nach dem so genannten «Orange-Urteil» geeinigt.