Die LRS Luftrettungs-Service-Vermittlungs GmbH führt keine Luftrettung durch und darf deshalb künftig nicht mehr damit werben, Luftrettung rund um die Uhr mit eigenen Hubschraubern oder Ambulanzflugzeugen zu betreiben. Dies hat das Landgericht Koblenz am 26. Februar 2008 entschieden (Az. 4HK.O 213/06).