Das Frisieren eines Motorrollers bringt nicht nur Bußgelder und Punkte: Das Verwaltungsgericht Mainz hat am 15. Mai 2008 entschieden, dass die Sicherstellung und Vernichtung eines rechtswidrig getunten Kraftrads rechtmäßig war. (Az. 1 K 825/07.MZ, veröffentlicht in DAR, Deutsches Autorecht, der Rechtszeitschrift des ADAC, S. 410).