Diese Webseite verwendet Cookies. Lesen Sie bitte die weiteren Informationen. Wenn Sie damit einverstanden sind, lesen Sie einfach weiter.Mehr erfahrenx
Ein Gebrauchtwagenhändler kann nur dann eine Vermittlungsprovision verlangen, wenn es ihm tatsächlich gelingt, das Fahrzeug zu verkaufen. Das bloße Bemühen um den Verkauf rechtfertigt eine solche Gebühr nicht.