Die Kunden des Nahverkehrs in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen erhalten ab dem 1. Januar kommenden Jahres ein einklagbares Recht auf finanzielle Entschädigung bei Verspätungen. Entsprechende Regelungen gibt es bereits in Bayern und Schleswig-Holstein.
Seit 1. Mai 2007 haben die Kunden des Nahverkehrs in Bayern ein einklagbares Recht auf finanzielle Entschädigung bei Verspätungen. Diese Regelung ist bei DB Regio Bayern und anderen sechs Eisenbahnverkehrsunternehmern gültig.