Reisepreisanzahlungen von 25 und 30 Prozent sowie Restpreisfälligkeit 40 Tage vor Reiseantritt sind unzulässig. Auch Stornopauschalen zwischen 25 und 80 Prozent bzw. 40 und 90 Prozent des Reisepreises sind unwirksam. Urteil weist Reisekonzern Thomas Cook in die Schranken.
Reisepreisanzahlungen von 25 % und 30 % sowie Restpreisfälligkeit 40 Tage vor Reiseantritt sind unzulässig. Auch Stornopauschalen zwischen 25 und 80 % bzw. 40 und 90 % des Reisepreises sind unwirksam. Urteil weist Reisekonzern Thomas Cook in die Schranken.