Die in den beiden vergangenen Tagen von der Bundesnetzagentur durchgeführten Anhörungen zum „Zug der Erinnerung“ sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Entscheidung der Deutschen Bahn AG gegen einen Halt im Berliner Hauptbahnhof nicht zu beanstanden ist. Die DB sieht damit ihre Haltung bestätigt.
Die Ticketpreise bei Fahrten mit der Deutschen Bahn seien deshalb so teuer, weil im deutschen Eisenbahnrecht „Anreize fehlen, von den hohen Kosten runterzukommen“.