In seinem Urteil vom 17. Oktober 2007 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Schutz der Gebrauchtwagenkäufer vor dem Verlust von Garantieansprüchen gestärkt. Der ADAC sieht diese Entscheidung als erfreulichen Fortschritt für die Verbraucher an. Nach Ansicht der Verbraucherschutzanwälte des Clubs ist das Urteil allerdings nicht nur auf Gebrauchtwagen anzuwenden.