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Einheitliche Beförderungsbedingungen im Nahverkehr

16.04.2008

Ab 1. Juni gelten bei allen Verkehrsbetrieben der DB Regio AG in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen einheitliche Beförderungsbedingungen: Fahrscheine müssen im Vorverkauf bzw. bei Fahrtantritt (am Automaten im Zug) gekauft werden. Ein Nachlösen im Nahverkehrszug beim Kundenbetreuer ist nur noch in Ausnahmefällen möglich.

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