60 Prozent der Teilnehmer an einer nicht repräsentativen Kurzumfrage einer Düsseldorfer Reisewebsite sind über den Bahnstreik verärgert oder genervt.
Der Fern- und Güterverkehr der Deutschen Bahn darf nicht bestreikt werden. Das hat heute Nacht das Arbeitsgericht Chemnitz per einstweiliger Verfügung entschieden. Dem Antrag auf Unterbindung des Streiks im Regional- und Stadtverkehr hat das Gericht nicht stattgegeben.