Slideshow Image 1 Slideshow Image 2 Slideshow Image 3 Slideshow Image 4 Slideshow Image 5 Slideshow Image 6

Mehr zum Thema "Ausbildungsunterhalt"

Ausbildungsunterhalt als Pflichtleistung der Eltern

19.06.2007

Bis zur Volljährigkeit haben Kinder grundsätzlich Anspruch auf Unterhalt durch ihre Eltern: Dieser setzt sich rein rechtlich aus dem so genannten Naturalunterhalt, also der Betreuung, Wohnung, Verpflegung und Kleidung sowie dem Barunterhalt zusammen.

Mehr erfahren





  • Palma.guide