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Arbeitsgericht Chemnitz untersagt Bahnstreik im Fern- und Güterverkehr

08.10.2007

Der Fern- und Güterverkehr der Deutschen Bahn darf nicht bestreikt werden. Das hat heute Nacht das Arbeitsgericht Chemnitz per einstweiliger Verfügung entschieden. Dem Antrag auf Unterbindung des Streiks im Regional- und Stadtverkehr hat das Gericht nicht stattgegeben.

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