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Sommerferien 2016: Damit der Chef nicht mit in den Urlaub fährt

30 Jun 2016 [11:14h]    

Sommerferien 2016: Damit der Chef nicht mit in den Urlaub fährt

Foto: Carstino Delmonte





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In Zeiten von Unified Communications und digitaler Omnipräsenz kommen viele Mitarbeiter auch im Urlaub nicht zur Ruhe. Laut Gesetz stehen dem Arbeitnehmer jedoch mindestens 20 Urlaubstage zu, an denen er nicht beruflich erreichbar sein muss – selbst wenn dies vertraglich anders geregelt ist. Wer bereits vor dem Urlaub konkrete Absprachen trifft, kann laut Lucia Falkenberg, HR-Managerin und Leiterin der Kompetenzgruppe New Work im eco – Verband der Internetwirtschaft e. V., entspannter die freie Zeit genießen.


Köln –   „Urlaubszeit, arbeitsfreie Zeit“ – mit zunehmender Digitalisierung und permanenter Erreichbarkeit ist dies schon längst keine Selbstverständlichkeit mehr. Laut einer Studie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung nimmt jeder vierte Mitarbeiter Arbeit mit in den Urlaub, jeder Zehnte wird vom Chef oder den Kollegen gestört. Nach Angaben des Randstad Arbeitsbarometers müssen in Deutschland 30 Prozent der Beschäftigten auch in den Ferien für ihren Chef erreichbar sein, Spitzenreiter ist Portugal mit 56 Prozent.

Laut Lucia Falkenberg, HR-Managerin und Leiterin der Kompetenzgruppe New Work im eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. , muss der Arbeitnehmer in seinem Urlaub jedoch generell nicht erreichbar sein. Mit zwei Ausnahmen: in Notfällen, beispielsweise wenn es gilt, ein geschäftsschädigendes Ereignis abzuwenden. Wie dies genau definiert wird ist jedoch unklar. Darüber hinaus kann der Chef ab dem 21. Urlaubstag Sonderregelungen vereinbaren, die eine Erreichbarkeit auch im Urlaub vorsehen.

Gesetze sind das eine, der Berufsalltag ist das andere
„Kommunikationsmittel wie Handy, Smartphone und E-Mail erleichtern den Berufsalltag ungemein. In Zeiten von digitaler Omnipräsenz kommen jedoch dadurch immer weniger Mitarbeiter im Urlaub zur Ruhe“, betont Falkenberg. „Dabei hat der Gesetzgeber eigentlich sehr arbeitnehmerfreundliche Bedingungen für den Urlaub geschaffen.“ So sieht das Bundesurlaubsgesetz vor, dass einem Arbeitnehmer mindestens 20 Urlaubstage zustehen, an denen er nicht beruflich erreichbar sein muss.

Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Entscheidungen zudem bestätigt, dass selbst spezielle Verabredungen zwischen Chef und Mitarbeiter zur permanenten Erreichbarkeit im Urlaub unwirksam sind. Allerdings nehmen laut der Expertin immer mehr Beschäftigte freiwillig Arbeit mit in den Urlaub und bleiben via WhatsApp, Telefon oder E-Mail
erreichbar. „Auch ohne gesetzliche Grundlage verlangen viele Vorgesetzte inzwischen von ihren Mitarbeitern einen Urlaub auf Abruf. Oder es gehört in vielen Fällen schon zum guten Ton, Arbeit mit in die Ferien zu nehmen“, so Falkenberg. „Dies ist fatal für die Work-Life-Balance. Ständige Erreichbarkeit für den Arbeitgeber bremst die Erholung aus oder lässt sie gar nicht stattfinden.“

Konkrete Absprachen bereits vor dem Urlaub sind hilfreich
Nach Ansicht der Expertin des Internetwirtschaftsverbandes verwischen durch das Smartphone mittlerweile sehr schnell die Grenzen zwischen privat und beruflich. Als „treuer“ Begleiter sei das Smartphone auch im Urlaub immer mit dabei. Es komme zum Einsatz für eine Restaurantsuche-App, die Urlaubsfotos werden direkt via WhatsApp verschickt und auf Facebook werde der tägliche Müßiggang dokumentiert. Ein wenig dienstliche Kommunikation falle da nach Ansicht von Falkenberg nicht weiter auf.

Doch wie kann verhindert werden, dass immer mehr Arbeitnehmer im Urlaub erreichbar sind? Bereits im Vorfeld gilt es, mit Chef und Kollegen zu kommunizieren. So kann vorab festgelegt werden, was als Notfall zu gelten und was in einem solchen Fall zu geschehen hat.

Zudem sollte die Urlaubsübergabe möglichst detailliert und der jeweilige Vertreter in alle Geschäftsvorfälle oder Prozesse
eingeweiht sein. „Etabliert man konkrete Vertretungs- oder Notfallregelungen und berücksichtigt bereits im Vorfeld mögliche Eventualitäten, kann eine Kontaktaufnahme im Urlaub meist vollständig vermieden werden“, ist sich Falkenberg sicher.
Weitere Möglichkeiten für einen Urlaub ohne berufliche Einschränkung
Glücklich können sich die Beschäftigten von beispielsweise Evonik, Deutsche Telekom und Volkswagen  schätzen. Deren Arbeitgeber haben unternehmensweite Regeln zur Einschränkung der Erreichbarkeit nach Feierabend und im Urlaub aufgestellt – doch das ist eher noch die Ausnahme. In die gleiche Richtung geht auch die so genannte Anti-Stress-Verordnung, die frühestens in diesem Jahr auf Bundesebene diskutiert wird, wenn eine entsprechende wissenschaftliche Datenbasis geschaffen wurde.

Eine Alternative, mit der Reiseveranstalter bereits werben: Urlaub im Funkloch. Dabei müssen es gar nicht solche Fernziele wie Kanada, Namibia oder das australische Outback sein. Auch Deutschland verfügt noch über genügend Funklöcher, wie in Teilen der Uckermark, Sächsischen Schweiz oder in den Alpen. Doch generell sollte ein bewusster Funkloch-Urlaub nicht notwendig sein: „Es sollte auch und gerade im Sinne des Chefs selbst sein, wenn der Mitarbeiter sich im Urlaub gut erholt und sich dann ausgeruht in neuer Frische den anstehenden Arbeiten widmet“, resümiert Falkenberg.






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