Ab dem 1. August 2007 gilt in Deutschland ein absolutes Alkoholverbot für Autofahrer unter 21 Jahren. Davon betroffen sind auch Fahrer in der zweijährigen Probezeit. Nach einem Rat des ADAC sollten Urlaubsreisende darauf achten, dass es bereits ähnliche Regelungen in andern europäischen Ländern gibt.
In Österreich liegt die Promillegrenze für Personen, die ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, bei 0,1 Promille. In Griechenland und Lettland dürfen Führerscheinneulinge 0,2 Promille nicht überschreiten. In den Niederlanden gilt dieselbe Grenze, jedoch während der ersten fünf Jahre. Die Spanier räumen Jugendlichen, bei denen die Führerscheinprüfung noch keine zwei Jahre zurückliegt, eine Grenze von 0,3 Promille ein.
In den übrigen Ländern Europas gibt es keine Sonderregelungen für Fahranfänger. Dort gelten für alle Verkehrsteilnehmer dieselben Bestimmungen. In Estland, Kroatien, Rumänien, der Slowakei, Tschechien, Ungarn und in Weißrussland ist Alkohol am Steuer generell verboten. In Norwegen, Polen und Schweden sind 0,1 Promille erlaubt, was in der Praxis einem Alkoholverbot gleichkommt. Mit Ausnahme von Litauen, wo 0,4 Promille legal sind, ist in den meisten Ländern Europas der Grenzwert bei 0,5 Promille festgeschrieben – so zum Beispiel in Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Mazedonien, Montenegro, Portugal, in der Schweiz, Serbien, Slowenien, in der Türkei und in Zypern. Am meisten Toleranz gegenüber Alkohol am Steuer zeigen Großbritannien, Irland, Liechtenstein, Luxemburg und Malta. Dort darf man auch mit 0,8 Promille noch fahren.