Zum 1. April 2008 sind in Luxemburg wichtige Verkehrsregeln geändert worden. Der ADAC hat die wichtigsten, auch für deutsche Autofahrer relevanten Neuerungen zusammengestellt:
- Eine Warnwestenpflicht gibt es jetzt auch in Luxemburg. Autofahrer müssen nach einem Unfall oder einer Panne auf Autobahnen oder Schnellstraßen außerhalb des Autos eine Warnweste tragen. Es können hierfür die in Deutschland erhältlichen und der europäischen Standardnorm EN 471 entsprechenden gelben, roten oder orangefarbenen Schutzwesten verwendet werden. Auch Fußgänger, die am Fahrbahnrand von Landstraßen gehen, müssen nachts oder bei schlechten Sichtverhältnissen auch tagsüber eine Warnweste tragen. Dies gilt nicht, wenn eine Ausweichmöglichkeit auf einen Rad- oder Fußgängerweg besteht.
- Bei der Annäherung an ein Stauende muss das Warnblinklicht eingeschalten werden, um die nachfolgenden Fahrzeuge auf den Stau aufmerksam zu machen.
- Zwischen zwei Fahrzeugen, die in einem Tunnel im Stau stehen, muss ein Sicherheitsabstand von mindestens fünf Metern eingehalten werden.
- Autofahrer, die an einer Kreuzung rechts abbiegen möchten, müssen auf entgegenkommende Fahrradfahrer achten und Vorfahrt gewähren.
- Nichtberechtigten Fahrzeugen ist es untersagt, an Bushaltestellen zu halten.
- Beim Halten oder Parken vor und nach Fußgänger- und Fahrradüberwegen muss ein Abstand von mindestens fünf Metern eingehalten werden.
- Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen wurde das Tempolimit auf Autobahnen bei Regen auf 90 km/h heraufgesetzt.
- Die gleichzeitige Verwendung von Sommer- und Winterreifen (Mischbereifung) ist verboten.
Die Missachtung der neuen Bestimmungen wird mit Bußgeldern von 24 bis 145 Euro geahndet. Der ADAC weist darauf hin, dass die luxemburgische Polizei die Einhaltung der Verkehrsvorschriften verstärkt überwacht und Bußgelder an Ort und Stelle kassieren kann.