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Mofair-Verband: „Bahnstromangebot von DB Energie ist ein Hohn“

21 Aug. 2013 [08:36h]    

Mofair-Verband: „Bahnstromangebot von DB Energie ist ein Hohn“

Mofair-Verband: „Bahnstromangebot von DB Energie ist ein Hohn“





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Die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission hat am 13.6.2012 ein Kartellverfahren gegen DB Energie wegen möglicherweise wettbewerbswidriger Preisgestaltung bei Bahnstrom eingeleitet. Nunmehr bietet DB Energie der Kommission zur Beilegung des Kartellverfahrens geringfügige Preisnachlässe an, von der kartellrechtlich gebotenen Abschöpfung ungerechtfertigter Gewinne keine Spur. Die diskriminierende Vergütung des Bremsstroms bleibt völlig außer Betracht.

Berlin – „Angesichts der jahrelangen Benachteiligung beim Bahnstrom sind vor allem die Kompensationen für die ungerechtfertigten Mehreinnahmen von DB Energie mit einmalig 4 % des Jahresverbrauchs ein Hohn“ sagte Wolfgang Meyer, Präsident von mofair, des Verbandes der privaten Verkehrsunternehmen auf Schiene und Straße. „Hinzu kommt, dass die Benachteiligung bei der Einspeisung von Bremsstrom für die Zukunft sogar fortgesetzt werden darf. Die Kommission sollte sich nicht von DB Energie hinters Licht führen lassen.“
 
Hintergrund des Einschreitens der Kommission waren Beschwerden der privaten Eisenbahnverkehrsunternehmen, die im Wettbewerb zu DB-eigenen Eisenbahnunternehmen stehen. Sie konnten von Mengenrabatten beim Bahnstrom nicht profitierten. Der sogenannte Auslastungsrabatt von 4% kam nur den DB-eigenen Transportunternehmen zugute. Zusammen mit einer skandalös niedrigen Vergütung für eingespeisten Bremsstrom zahlten die Wettbewerber 15 bis 20 % mehr für Bahnstrom als die DB-Töchter.  
 
Mofair hatte im September 2010 mit seiner Broschüre „Wie die Deutsche Bahn Wettbewerber beim Bahnstrom benachteiligt“ die systematische Benachteiligung der Wettbewerber durch das DB-Bahnstromsystem deutlich gemacht. Die Bundesnetzagentur hat in einer seit 2007 andauernden Auseinandersetzung mit dem Beschluss des BGH vom 9.11.2010 erreicht, dass Bahnstrom nach dem Energiewirtschaftsgesetz zu regulieren ist.  
 
„Mindestens seit 2008 ist auch für DB Energie offensichtlich gewesen, dass es als neutrales Eisenbahninfrastrukturunternehmen die verschiedenen Transportunternehmen beim Bahnstrom nicht diskriminieren darf“, sagte der Mofair-Präsident. „Wir fordern deshalb für die vergangenen fünf Jahre des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch DB Energie eine Erstattung von 20 % des Jahresverbrauchs. Und beim Bremsstrom fordern wir eine den gleichen Preis wie beim Bezug von Strom.“ So machen es die Österreichischen Bundesbahnen als ebenfalls integrierter Konzern: Dort wird den Eisenbahnunternehmen nur der Nettobezug an Bahnstrom in Rechnung gestellt.
 
Wettbewerbswidriges Verhalten von Marktteilnehmer darf sich nicht lohnen. Der Gesetzgeber hatte deshalb beschlossen, dass durch wettbewerbswidriges Verhalten erzielte Gewinne an den Staat oder an die benachteiligten Unternehmen herausgegeben werden müssen. Diese gesetzliche Regelung muss auch im Fall von DB Energie Anwendung finden.  
 
Das Angebot eines Preisnachlasses von 4 % ist auch deswegen ein Hohn, weil DB Energie den Auslastungsrabatt bereits zu Beginn des Jahres 2013 abschaffen wollte, das aber nicht umgesetzt hat, um Spielraum gegenüber der Kommission zu haben. „Es ist also gar keine Kompensation für vorangegangene Benachteiligungen, was DB Energie hier der Kommission angeboten hat. Schon gar nicht werden damit die ungerechtfertigten Gewinne der Vergangenheit abgeschöpft“, sagte der Mofair-Präsident.  
 
Verbands-Präsident Meyer fordert darüber hinaus auch personelle Konsequenzen. Ebenso wie Korruption ist die bewusste Diskriminierung von einzelnen Wettbewerbern durch Infrastruktur-Monopolisten ein Tatbestand, der den freien Wettbewerb einschränkt und einzelne Marktteilnehmer schädigt. Für Infrastruktur-Vorstand Kefer und DB Energie-Chef Witschke kann es nicht ohne Konsequenzen bleiben, wenn die Kommission feststellt, dass die DB Energie als bundeseigenes Eisenbahninfrastrukturunternehmen jahrelang bewusst die Wettbewerber benachteiligt hat. Der Aufsichtsrat der DB AG ist gefordert, ein klares Zeichen zu setzen, um Diskriminierungsfreiheit als Prinzip durchzusetzen.
 
Wie heißt es so schön im Verhaltenskodex Ethik der Deutschen Bahn: „Der DB-Konzern geht auf die Bedürfnisse der Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner ein und behandelt sie ehrlich, verantwortungsbewusst und fair.“ Und weiter: „Wir halten die relevanten wettbewerbsrechtlichen Vorgaben ein und treffen keine Absprachen und Vereinbarungen, die Preise und Konditionen beeinflussen oder in anderer Weise den fairen Wettbewerb in unzulässiger Weise beschränken.“

Foto: Carstino Delmonte

 

 






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