Geänderte Datenschutz-Bestimmungen stellen die Anbieter personal¬gestützter Marketing-Aktionen vor neue Herausforderungen
Face-to-Face Marketing ist ein bewährtes Marketing-Instrument und dient u. a. auch dem Generieren von Adressen zum Aufbau von Kundendatenbanken. Die dabei entstehende Flut an Daten muss nicht nur erfasst und analysiert werden. Bei der Weiterverarbeitung personenbezogener Daten muss auch nach den Vorgaben des Datenschutz-Gesetzes verfahren werden. Christoph Kehrig, Geschäftsführer von KHP Marketing Services in Hamburg dazu: „Das neue Datenschutzgesetz stellt hohe Anforderungen an alle Dienstleister, die im Face-to-Face Marketing tätig sind.“
Im Hamburger Unternehmen, das seit 16 Jahren Promotion-Aktionen z. B. auf Messen oder am POS durchführt, hat man sich der Herausforderung gestellt, indem ein Datenschutzbeauftragter als externer Dienstleister hinzugezogen wurde. Dieser überprüft nicht nur die bestehenden Strukturen, um diese dann den Vorgaben des Datenschutzgesetzes entsprechend umzusetzen und anzupassen. Auch alle zukünftigen Handlungsabläufe, die mit dem Handling von Daten zu tun haben, werden überwacht und entsprechend optimiert. Somit stellt das Hamburger Unternehmen sicher, bewährte Kommunikationsformen wie personalgestützte Marketing-Aktionen anbieten zu können, die den geänderten Richtlinien des Datenschutzes gerecht werden.
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