In Italien verhängte Geldbußen ab 70 Euro können jetzt auch in Deutschland zwangsweise eingetrieben werden. Bislang war dies nicht möglich, da kein Vollstreckungsabkommen bestand.
München – Zum 27. März 2016 hat der italienische Gesetzgeber dies geändert. Damit ist der EU-Rahmenbeschluss laut ADAC in allen EU-Staaten außer Griechenland umgesetzt.
Aber nicht nur künftige Tempoverstöße sind von der Neuregelung betroffen: Auch lange zurückliegende Geldbußen können vollstreckt werden, da die Verjährungsfrist fünf Jahre beträgt.
Für die Zwangsvollstreckung der Bußgelder in Deutschland ist ausschließlich das Bundesamt für Justiz zuständig. Private
italienische oder deutsche Inkassofirmen können Forderungen italienischer Bußgeld- oder Polizeibehörden nicht zwangsweise eintreiben, auch wenn sie dies in der Vergangenheit häufig versucht haben. Private Mautforderungen dagegen können von Inkassofirmen durchgesetzt werden, wenn der Fahrer feststeht.
Wer wegen eines Verkehrsverstoßes angeschrieben wird, bekommt auf die Geldbuße 30 Prozent Rabatt, wenn er innerhalb von fünf Tagen zahlt. Lässt er 60 Tage ohne Zahlung verstreichen, verdoppelt sich das Bußgeld und wird schließlich vollstreckt.