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In Österreich und der Schweiz müssen Fußball-Touristen auf ganz besondere Verkehrsregeln achten

05 Jun 2008 [13:56h]    

In Österreich und der Schweiz müssen Fußball-Touristen auf ganz besondere Verkehrsregeln achten

In Österreich und der Schweiz müssen Fußball-Touristen auf ganz besondere Verkehrsregeln achten





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Fußball-Fans im Glück – Nach der Super-WM 2006 in Deutschland findet vom 7. bis 29. Juni 2008 nun die EM als nächstes Highlight in unmittelbarer Nähe statt. Nichts wie ab nach Österreich und in die Schweiz. Aber Vorsicht: Auf den Straßen unserer Nachbarn gelten strengere Gesetze als hierzulande.

Rechtsschutzversicherer Advocard, der die Interessen seiner Kunden europaweit vertritt, präsentiert eine kleine Auswahl.

Flagge zeigen verboten

Bei der WM vor zwei Jahren hatten tausende Fans ihre Autos mit Fan-Artikeln geschmückt. Dieses Fahnenmeer wird es zur EM zumindest nicht auf den Autobahnen in Österreich und der Schweiz geben. Aufgrund der möglichen Verkehrsgefährdung durch sich lösende Länderfähnchen, müssen diese vor der Fahrt abmontiert werden. Verstöße gegen diese Regelung können die Behörden der Gastgeber mit bis zu 5000 Euro Strafe ahnden.

Vignetten-Muffel müssen tief ins Portemonnaie schauen

Neben der grundsätzlichen Vignetten-Pflicht sollten Touristen vor allem das korrekte Anbringen der Vignetten beachten – entweder am linken Rand der Windschutzscheibe oder hinter dem Rückspiegel. Bei Verstößen wird in Österreich eine Ersatzmaut in Höhe von 120 Euro erhoben. Wer die Zahlung verweigert, riskiert eine Geldbuße zwischen 300 und 3000 Euro. In der Schweiz zahlen Vignetten-Muffel zusätzlich zur Kaufgebühr ca. 65 Euro Buße.

Raser können schnell im Gefängnis landen

Gut zu wissen: Tempolimit von 120 km/h in der Schweiz und 130 km/h in Österreich. Besonders im Visier der Behörden sind Zahlungsverweigerer. In der Schweiz kommt es immer wieder dazu, dass nicht bezahlte Bußgelder für zu schnelles Fahren in Haftstrafen umgewandelt werden. Wer die Schweiz verlässt und anschließend zwei Mal erfolglos zum Zahlen aufgefordert wurde, muss dabei pro 30 Franken Bußgeld mit einem Tag Gefängnis bei Wiedereinreise in die Schweiz rechnen. Bei 600 Franken für einen Tempoverstoß kommen somit 20 Tage Haft zusammen.

Bei der Möglichkeit Sanktionen zu vollstrecken gibt es einen großen Unterschied zwischen der Schweiz und Österreich: In der Schweiz verhängte Bußgeldbescheide können innerhalb der dreijährigen Vollstreckungsverjährungsfrist nur auf Schweizer Gebiet vollstreckt werden, jedoch nicht in Deutschland. Mit Österreich besteht dagegen seit mehr als zehn Jahren ein Vollstreckungsabkommen, das es österreicherischen Behörden erlaubt, Bußgelder auch in Deutschland einzutreiben.

Advocard-Expertin Anja-Mareen Knoop zu der Sanktionierung von Verkehrsdelikten in Europa: „Selbst wenn in den meisten Fällen ausländische Bußgelder in Deutschland noch nicht eingetrieben werden, kann es aber zu einer Vollstreckung in dem Land kommen, in dem das Vergehen begangen wurde. Beispielsweise bei der Einreise oder im Rahmen einer Verkehrskontrolle in dem betreffenden Land. Dies könnte Ihren nächsten Urlaub trüben oder ganz ins Wasser fallen lassen. Lassen Sie es daher lieber nicht darauf ankommen und bezahlen Sie Ihr Bußgeld“.






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