DB Station&Service ist bei der Deutschen Bahn AG für die Bahnhöfe und Stationen zuständig. Das Bahnhofsmanagement München alleine für 147 Stationen. Durch Graffiti-Schäden entsteht in diesem Gebiet ein jährlicher Schaden von rund 100.000 Euro.
In enger Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden und der Bahn werden immer mehr Graffiti-Sprayer gefasst und überführt. Die Wiedergutmachung des Schadens, der durch die Schmierereien verursacht wird, übersteigt aber oft die finanziellen Möglichkeiten der meist jugendlichen Sprayer. Selbst wenn die Jugendlichen zum Zeitpunkt der Tat nicht über Geld verfügen, kann die Bahn zivilrechtlich auch noch bis zu 30 Jahre nach der Verurteilung Schadenersatz fordern. Viele Jugendliche unterschätzen diese rechtliche Bedeutung, wenn sie Bahnanlagen zerstören und beschmieren.
Die Organisation „BRÜCKE MÜNCHEN e. V.“ und das Projekt Graffiti München (ProGraM) – gefördert vom Sozialreferat der Stadt München – haben es sich zur Aufgabe gemacht, bei der Wiedergutmachung des Schadens zwischen Geschädigten und Sprayern zu vermitteln.
In der Vergangenheit war es allerdings oft ein Problem, geeignete Einsatzmöglichkeiten zur Schadensabgeltung zu finden. Graffitis zu entfernen erfordert Sachkenntnis im Umgang mit den benötigten Chemikalien. Es soll weder die Gesundheit der Sprayer noch die Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen in Mitleidenschaft gezogen werden. Auch einfache Reinigungstätigkeiten sind meist in Gleisnähe durchzuführen und erfordern die ständige Anwesenheit von geschultem Aufsichtspersonal.
An der S-Bahn-Station Heimeranplatz konnte nun eine Fläche gefunden werden, die es erlaubt, dass Sprayer ohne Gefährdung die Reinigung durchführen können. Die Betreuer von ProGraM haben die erforderliche Sachkenntnis im Umgang mit den notwendigen Reinigungsmitteln.
Die Abgeltung der Schuld erfolgt durch Anrechnung der geleisteten Arbeitsstunden. Diese Leistung wird durch ProGraM überwacht und dokumentiert. Nach der geleisteten Arbeitszeit erhält der Sprayer eine schriftliche Erklärung, dass DB Station&Service den entstandenen Schaden als abgegolten betrachtet und keine weiteren Forderungen mehr erheben wird.