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EU-Parlament beschließt Verbot des Kreditkartenentgelts

09 Okt 2015 [16:17h]    

EU-Parlament beschließt Verbot des Kreditkartenentgelts

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VDR fordert Kreditkarten-Surcharge-Verbot auf ganzer Linie

Frankfurt am Main: Das Europäische Parlament hat gestern der Neuregelung der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II) zugestimmt. Dieser Beschluss betrifft auch das Verbot des sogenannten Kreditkartenentgeltes, das die Händler bei Kreditkartenzahlungen erheben können. Die Umsetzung muss bis spätestens Ende 2017 in den EU-Mitgliedsstaaten erfolgt sein. Der VDR setzt sich dafür ein – zuletzt auf dem politischen Dialog Mitte September in Berlin –, die Besonderheiten im Hinblick auf Firmenkreditkarten zu beachten und das Verbot zu beschleunigen und auszuweiten.

„Wir fordern ein generelles Verbot der Kreditkartenentgelte. Der elektronische Zahlungsverkehr liegt im Interesse aller Beteiligten, dafür sollten die Kunden – und damit auch insbesondere die Unternehmen in Deutschland – nicht noch einmal gesondert zur Kasse gebeten werden“, so Dirk Gerdom, Präsident des Verbands Deutsches Reisemanagement e. V.

Das Entgelt-Verbot soll laut EU-Richtlinie nur für Kreditkarten gelten, die unter die Regulierung der Interbankenentgeltverordnung fallen, die ab dem 9. Dezember 2015 gilt. Die einzelnen Mitgliedsstaaten haben jedoch die Möglichkeit, sie auf sämtliche Kreditkarten auszudehnen. Dafür wird sich der VDR auch weiterhin im Sinne seiner Mitgliedsunternehmen einsetzen.

Von der Regulierung betroffen sind die sog. Mehr-Parteien-Karten, bei denen mindestens zwei Bankeninstitute involviert sind – also die Bank des Kunden und die des Händlers, wie beispielsweise bei der Mastercard oder Visa-Kreditkarten. Nicht reguliert werden Karten wie AMEX und Diners, die nur ein Bankinstitut betreffen. Ausgenommen von der Regulierung sind auch Firmenkarten, aber nur solche, die direkt über das Firmenkonto abgerechnet werden. Werden die Karten hingegen über das Privatkonto abgerechnet, werden sie reguliert.

Der Ministerrat muss die Neuregelung der Zahlungsdienste-Richtlinie noch annehmen, dies gilt allerdings als Formalie.

Foto: Carstino Delmonte






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