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EU-Kommission leitet rechtliche Schritte gegen Deutschland ein – auch auf Druck von Netzwerk Privatbahnen

29 Jun 2010 [10:36h]    

EU-Kommission leitet rechtliche Schritte gegen Deutschland ein – auch auf Druck von Netzwerk Privatbahnen

EU-Kommission leitet rechtliche Schritte gegen Deutschland ein – auch auf Druck von Netzwerk Privatbahnen





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Die EU-Kommission hat am 24.6.2010 entschieden, unter anderem gegen Deutschland rechtliche Schritte wegen mangelhafter Umsetzung mehrerer
Elemente des sog. „ersten Eisenbahnpakets“ zur Marktöffnung im
Eisenbahnverkehr vor dem Europäischen Gerichtshof einzuleiten

Berlin – Die EU-Kommission hat am 24.6.2010 entschieden, unter anderem gegen Deutschland rechtliche Schritte wegen mangelhafter Umsetzung mehrerer Elemente des sog. „ersten Eisenbahnpakets“ zur Marktöffnung im Eisenbahnverkehr vor dem Europäischen Gerichtshof einzuleiten (geänderte Richtlinie 91/440/EWG und Richtlinie 2001/14/EG).

Netzwerk Privatbahnen fordert die EU-Kommission bereits seit Jahren auf, hier ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten und nimmt die Einleitung des Verfahrens nun mit Genugtuung zur Kenntnis. Worum geht es der EU-Kommission?

Vier wesentliche Punkte wurden von der Bundesregierung bislang nicht bzw. nicht in ausreichendem Maß umgesetzt:

1. Die Trassenvergabe muss bei einem integrierten Konzern wie bei der Deutschen Bahn AG durch eine vom Konzern unabhängige Stelle erfolgen. Das bedeutet, dass der Bereich der Fahrplankonstruktion sowie der anschließenden Trassenvergabe aus der DB Netz AG herausgelöst werden muss. Die EU-Kommission stimmt  scheinbar mit Netzwerk Privatbahnen in der Ansicht überein, dass nur so die Diskriminierung von Wettbewerbsbahnen verhindert werden kann.

2. Es gibt keine ausreichenden Anreize (Anreizregulierung) für die DB Netz AG sowohl ihre Kosten als auch die Höhe ihrer Trassenpreise zu reduzieren.

3. Die Trassenpreise der DB Netz AG basieren nicht auf den unmittelbar durch eine Zugfahrt verursachten Kosten und es ist nicht ausreichend dargelegt, dass die Höhe der Trassenpreise nicht verkehrsverhindernd wirkt.

4. Die Regulierungsbehörde (Hier: Bundesnetzagentur) hat keine ausreichenden Kompetenzen, um die Herausgabe von Informationen von der DB Netz AG zu erzwingen.

Hartmut Gasser, Vorsitzender des Vorstandes von Netzwerk Privatbahnen: „Die EU-Kommission behebt jetzt Missstände, auf die wir seit Jahren hingewiesen haben. Aus unserer Sicht lässt sich die Unabhängigkeit der Infrastruktursparte der DB AG nur durch eine vollständige rechtliche und unternehmerische Trennung von Netz und Betrieb sicherstellen. Wir hoffen, dass die jetzige Bundesregierung, die sich die Förderung des Wettbewerbs und des Mittelstandes auf ihre Fahnen geschrieben hat, nun auch im Sinne des Wettbewerbs agiert und den Infrastrukturbereich aus dem DB-Konzern herauslöst.“

Foto: Carstino Delmonte/ Touristikpresse.net






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