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Eisenbahn-Bundesamt (EBA) genehmigt Sicherheitskonzept für die Münchner Magnetschnellbahn

25 Apr 2007 [10:48h]    





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Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat das Sicherheitskonzept für die geplante Magnetschnellbahn München Hauptbahnhof – Flughafen genehmigt.

„Mit der Genehmigung unseres Sicherheitskonzeptes haben wir jetzt einen wichtigen und entscheidenden Schritt auf dem Weg zur Realisierung des Projektes gesetzt“, sagte Dr. Johannes Keil, Geschäftsführer der DB Magnetbahn GmbH, heute in München.  Prüffähige Unterlagen wurden dem EBA am 23. Juni 2005 zur Genehmigung eingereicht. Seit diesem Zeitpunkt wurde ein umfangreicher und intensiver Prüfprozess absolviert.

Erstellt wurde das Sicherheitskonzept von der DB Magnetbahn GmbH unter Beteiligung von Fachleuten der Deutschen Bahn AG, verschiedener Gutachterorganisationen sowie Entwicklungsfirmen. Eingebunden war auch das Bayerische Innenministerium als Vertreter der Rettungsdienste und der Feuerwehren. Viele Anforderungen aus diesem Abstimmungsprozess konnten so schon frühzeitig bei der Planung der Münchner Strecke berücksichtigt werden. Bei der Prüfung des Sicherheitskonzeptes haben Sachverständige in Abstimmung mit dem EBA mitgewirkt.

Ein vom EBA genehmigtes Sicherheitskonzept ist Voraussetzung für die Betriebserlaubnis einer Magnetschnellbahn. Der Gesetzgeber legt fest, dass das Sicherheitskonzept alle erkennbaren Sicherheitsrisiken nach ihrer Art, Häufigkeit und Auswirkung berechnen und bewerten muss. Daraus leiten sich bauliche, technische, betriebliche und organisatorisch festgelegte Maßnahmen ab. In einer Liste wurden alle denkbaren Einzelgefährdungen tabellarisch aufgelistet. In einer Risikoanalyse erfolgte die Berechnung einzelner Risiken sowie eine Bewertung, ob und welche zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen notwendig sind. In einem Katalog sind die zur Gefahrenabwehr getroffenen Maßnahmen beschrieben.

Ein Rettungskonzept als Bestandteil des Sicherheitskonzepts beschreibt Strategien und Reaktionen auf mögliche Schadensereignisse. Sämtliche baulichen und technischen Maßnahmen aus dem Sicherheitskonzept sind Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen im laufenden Planfeststellungsverfahren.

Die Arbeiten am Sicherheitskonzept sind auch nach seiner Genehmigung  nicht abgeschlossen. Ein Sicherheits-Managementsystem (SMS) sorgt dafür, dass aktuelle Erkenntnisse und technische Weiterentwicklungen während der gesamten Projektdauer von mehr als 30 Jahren kontinuierlich Eingang in das Sicherheitskonzept finden.






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