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Einheitliche Beförderungsbedingungen im Nahverkehr

16 Apr 2008 [14:24h]    





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Ab 1. Juni gelten bei allen Verkehrsbetrieben der DB Regio AG in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen einheitliche Beförderungsbedingungen: Fahrscheine müssen im Vorverkauf bzw. bei Fahrtantritt (am Automaten im Zug) gekauft werden. Ein Nachlösen im Nahverkehrszug beim Kundenbetreuer ist nur noch in Ausnahmefällen möglich.

Schon heute gilt diese Regelung bereits in der Mehrzahl der Verkehrsverbünde und wird nunmehr auf das gesamte Nahverkehrsnetz in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ausgeweitet. Damit werden Missverständnisse ausgeschlossen, die bisher durch eine in der Fläche uneinheitliche Regelung entstanden sind.

Künftig ist der Kauf eines Fahrscheins beim Kundenbetreuer nur noch möglich, wenn keine Möglichkeit besteht, Tickets im Vorverkauf im DB Reisezentrum, bei einer DB Agentur oder am DB Automaten zu erwerben.

Mit der Umsetzung der einheitlichen Regelungen erhalten die Kundenbetreuer mehr Zeit, sich um den Kundenservice zu kümmern, zum Beispiel Informationen über Anschlüsse beim Umsteigen oder die Hilfe beim Ein- und Aussteigen.

Die Deutsche Bahn setzt beim Verkauf ihrer Fahrkarten auf ein Konzept mit sieben Verkaufskanälen: DB Reisezentren, DB Agenturen, telefonischer Reiseservice über 11861*, www.bahn.de, DB Automaten, Abo-Center und der Bordverkauf im Fernverkehr.






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