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Ein überfälliger Schritt, der nicht weit genug geht

31 Okt 2007 [08:49h]    

Ein überfälliger Schritt, der nicht weit genug geht

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Die von der SPD in die Diskussion gebrachte Rücknahme der Streichung der ersten 20 Kilometer bei der Entfernungspauschale ist nach Ansicht des ADAC ein dringend notwendiger Schritt, um die Arbeitswegkosten von Arbeitnehmern gerechter steuerlich zu berücksichtigen.

„Aus volkswirtschaftlicher Sicht muss der Staat daran interessiert sein, dass die Flexibilität und die Mobilität von Arbeitnehmern gewährleistet wird“, so ADAC-Vizepräsident für Verkehr Ulrich Klaus Becker. „Auch aus Gründen der Gerechtigkeit ist die Rücknahme der Kürzung erforderlich.“

Dass die Pauschale zum Ausgleich allerdings voraussichtlich nicht mehr 30 Cent pro Entfernungskilometer betragen soll, sondern maximal 25 Cent, ist laut ADAC völlig unzureichend. „Mit 12,5 Cent je gefahrenem Kilometer lassen sich die entstehenden Kosten für den Weg zur Arbeitsstätte angesichts der dramatisch gestiegenen Autokosten keineswegs decken“, so Becker. „Ich fordere deswegen die Bundesregierung auf, die Pauschale bei mindestens 30 Cent zu belassen und dies ab dem ersten Entfernungskilometer.“

Nach Auffassung des ADAC müssen Arbeitswegkosten, die zur Einkommenserzielung erforderlich sind, bei der Bemessung des zu versteuernden Einkommens grundsätzlich in vollem Umfang als Werbungskosten anerkannt werden. Die steuerliche Nichtberücksichtigung von Teilstrecken des Arbeitsweges oder eine Senkung der Pauschale darf es daher nicht geben. In seiner Meinung bestätigt sieht sich der Club durch die jüngste Einschätzung des Bundesfinanzhofes, der die Streichung der Pauschale als verfassungswidrig bezeichnet hat. Im kommenden Jahr wird das Bundesverfassungsgericht ungeachtet der aktuellen Diskussion über die Rechtmäßigkeit der Kürzung entscheiden.






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