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Deutsche Umwelthilfe: Umweltzonen bleiben ohne flächendeckende Filternachrüstung von Dieselfahrzeugen zahnlos

02 Okt 2008 [12:05h]    

Deutsche Umwelthilfe: Umweltzonen bleiben ohne flächendeckende Filternachrüstung von Dieselfahrzeugen zahnlos

Deutsche Umwelthilfe: Umweltzonen bleiben ohne flächendeckende Filternachrüstung von Dieselfahrzeugen zahnlos





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Seit dem gestrigen Mittwoch sind in 23 deutschen Städten Umweltzonen mit Fahrbeschränkungen für Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter eingerichtet – „Feinstaub-Teams“ der DUH kontrollieren die Einhaltung der Regelungen in den elf hinzugekommenen Städten im Ruhrgebiet, in München und Frankfurt/M.

– In Essen sind am ersten Tag schon über 80 Prozent der Fahrzeuge korrekt mit grünen, gelben oder roten Feinstaubplaketten ausgestattet, in Duisburg nur rund 65 Prozent – DUH fordert Bundesländer im Rahmen einer „Transporterinitiative“ zur Förderung der Nachrüstung leichter Nutzfahrzeuge auf – Ab 2010 freie Fahrt nur noch für Fahrzeuge mit grünen Plaketten – Bayerische CSU-Wahlverlierer sollen Widerstand gegen schadstoffbasierte Mautregelung aufgeben

    01. Oktober 2008: Umweltzonen werden in deutschen Städten immer mehr zum Standardinstrument, wenn es um die Eindämmung gesundheitsgefährdender Feinstaubbelastungen geht. Am gestrigen 1. Oktober haben neun Städte des Ruhrgebiets (Dortmund, Bochum, Duisburg, Essen, Bottrop, Recklinghausen, Oberhausen, Mühlheim an der Ruhr und Gelsenkirchen) sowie Frankfurt am Main und München neue Umweltzonen mit Zufahrtsbeschränkungen für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß eingerichtet.

Seit den Morgenstunden kontrollieren „Feinstaub-Teams“ der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) in allen elf neu hinzugekommenen Umweltzonen die Akzeptanz und korrekte Einhaltung der neuen Regelungen durch die Autohalter. Erste Zählungen ergaben, dass sich – wie schon in den zwölf bereits existierenden Umweltzonen in Deutschland – eine große Mehrheit der Autofahrer vom ersten Tag an auf die neue Regelung einstellt. Die meisten Fahrzeuge sind korrekt entsprechend ihrem Schadstoffausstoß mit grünen, gelben oder roten Feinstaubplaketten gekennzeichnet. Allerdings bestätigt sich einmal mehr, dass die Einhaltung geringer ausfällt, weil alle Städte den Autohaltern eine großzügige „Übergangsfrist“ einräumen, bis die vorgeschriebenen 40 Euro Ordnungsgeld und ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg fällig werden.

Am besten Schnitt bis gegen Mittag nach den Zählungen der DUH-Feinstaub-Teams Essen ab, wo bereits 83 Prozent der Fahrzeuge mit Feinstaubplaketten gekennzeichnet sind. Am anderen Ende der Skala sortierten sich Duisburg und Dortmund mit rund 65 Prozent Einhaltung der Plakettenpflicht ein. Nach dem „Scharfstellen der Umweltzonen“ – also nach Ablauf der Schonfrist – erreichen die Vorreiterstädte Berlin und Hannover (Umweltzonen bereits seit Jahresbeginn) nach aktuellen DUH-Erhebungen jeweils eine Einhaltung von 95 Prozent, wobei die wenigen verbliebenen „Plakettenmuffel“ vornehmlich nicht aus der Region und vielfach aus dem Ausland kommen.

„Umweltzonen sind das intelligenteste Instrument zur Entlastung der Innenstädte von tödlichem Feinstaub, das uns zur Verfügung steht, weil durch sie gezielt die ungefilterten Dieselstinker an der Einfahrt in die Innenstädte gehindert werden können“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch in Dortmund. Deshalb gebe es keinerlei Grund, die Einführung mit einer Schonfrist bei den Sanktionen zu versehen: „Umweltzonen müssen von Anfang scharf geschaltet werden, damit sie jedermann ernst nimmt“, verlangte Resch.

Um messbare Feinstaubreduktionen zu erreichen, müssten die Regeln, wer noch in die Zonen einfahren dürfe und wer nicht, zügig verschärft werden. Als Beispiel verwies Resch auf die bereits im Januar 2008 eingerichteten Umweltzonen in Berlin und Hannover, in die mit Jahresbeginn 2010 nur noch Fahrzeuge mit grüner Feinstaubplakette einfahren dürfen. Die DUH unterstützt weiterhin Musterklagen von Bürgern, die Verschärfungen von Umweltzonen dort einfordern, wo der erhoffte Entlastungseffekt nicht einsetzt. Der Europäische Gerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatten die Klageberechtigung betroffener Bürger nach von der DUH unterstützten Musterklagen ausdrücklich bestätigt. Erste höchstrichterliche Urteile (BVerwG) über die von der DUH geforderte Ausdehnung bzw. Verschärfung der Einfahrtsregelungen werden für die erste Jahreshälfte 2009 erwartet. „Die Berliner und Hannoveraner Regelung muss Mindeststandard für alle Umweltzonen werden: Ab 2010 gibt es freie Fahrt nur noch für Fahrzeuge mit grünen Feinstaubplaketten. Andernfalls bleiben die Umweltzonen zahnlos und können von ihren Gegnern zu recht als wenig wirksam diskreditiert werden“, forderte Resch.

Um verschärfte Regelungen durchsetzen und die Bewohner der Innenstädte wirklich schützen zu können, reiche die inzwischen standardmäßige Ausrüstung neuer Diesel-Pkw mit Partikelfiltern nicht aus. Zusätzlich müssten dringend Millionen ältere Diesel-Pkw mit Partikelfiltern nachgerüstet werden, forderte Resch. Die DUH fordert daher eine Intensivierung der Filternachrüstung und Ausdehnung der Förderregelung auf Dieselfahrzeuge von Gewerbetreibenden im Rahmen einer „Transporterinitiative“. „Privat-Pkw-Halter und die zahlreichen Gewerbetreibenden müssen aktiver unterstützen werden – das Geld dafür ist vorhanden“. Weder Bund noch Länder „tun derzeit etwas dafür, dass die bestehende Steuerentlastung von 330 Euro für die Pkw-Filternachrüstung auch konsequent in Anspruch genommen wird“. Absurd sei der Umstand, dass es bisher keinerlei Programm zur Förderung der Filternachrüstung in leichten Nutzfahrzeugen gebe, die gerade in den Ballungszentren für einen erheblichen Teil der Feinstaubbelastung verantwortlich seien. Das Geld für eine solche „Transporterinitiative“ liege bei den Finanzministern der Länder bereit, weil die Pkw-Nachrüstung und damit auch ihre steuerliche Förderung bisher nicht annähernd so stark in Anspruch genommen werde, wie vorausberechnet. „Wir fürchten, dass 700 Millionen Euro aus der Steuererhöhung für ungefilterte Diesel-Pkw in den Landeshaushalten versickern sollen, statt sie zweckgemäß für die Feinstaubentlastung einzusetzen“, sagte Resch.

Auch der Versuch „der bayerischen CSU-Wahlverlierer und einiger weiterer Bundesländer“, die Höherbelastung besonders schmutziger Diesel-Lkw aus der neuen Mautregelung um zwei Jahre zu verzögern, sei ein Skandal. „Die Hälfte des verkehrsbedingten Feinstaubs stammt aus den Auspuffrohren von Nutzfahrzeugen und Bussen. Deshalb muss die Mautregelung mit höheren Gebühren für Euro III Dieselstinker zum 1. Januar 2009 kommen“, schloss Resch.

Die Brisanz des Feinstaubproblems, insbesondere in verkehrsreichen Ballungsgebieten, wurde von Medizinern und Epidemiologen Anfang der 90er Jahren erkannt, als bei der Bekämpfung des traditionellen Smogs in vielen Industriestaaten beeindruckende Erfolge erzielt wurden, die gesundheitlichen Probleme jedoch nicht in gleichem Maße abnahmen. Die Weltgesundheitsorganisation WHO und die EU-Kommission gehen in Deutschland von jährlich 75.000 vorzeitigen Todesfällen durch Herz-Kreislauferkrankungen und Lungenkrebs aus. Als wichtigste Einzelursache, insbesondere in den städtischen Hochbelastungszonen, gelten Feinstaubpartikel aus Dieselmotoren (Pkw, Lkw, Baumaschinen etc.). Während der Anteil der verkehrsbedingten Feinstaubemissionen zwar im Bundesdurchschnitt unter 20 Prozent liegt, beträgt er in den stark befahrenen innerstädtischen Straßenschluchten bis zu 50 Prozent (inkl. Reifenabrieb) und führt dort neben den vorzeitigen Todesfällen zu vielen hunderttausend Atemwegs- und Kreislauferkrankungen.

Bild: Deutsche Umwelthilfe






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