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Deutsche Bahn: Sicherheit der ICE-Radsatzwellen steht außer Frage

15 Aug 2008 [14:17h]    





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Die Spekulationen um die Sicherheit der ICE-Radsatzwellen entbehren jeder technischen Grundlage. „Bahnindustrie, Radsatzhersteller und die Deutsche Bahn als Zugbetreiber gehen von einer uneingeschränkten Sicherheit der ICE-Flotte aus“, sagt DB-Vorstand Dr. Karl-Friedrich Rausch. Dies werde durch mehrere Punkte belegt:

Nach den schlüssigen Berechnungen, die auch dem Eisenbahnbundesamt (EBA) vorliegen, steht die uneingeschränkte Betriebssicherheit der jetzt zusätzlich zu überprüfenden Radsatzwellen für die Züge der DB außer Frage.

Die Radsatzwellen sind gemäß den zugrundeliegenden europäischen Normen hergestellt und weisen entsprechend die notwendige Sicherheit im Einsatz im Hochgeschwindigkeitsbereich auf. Dies ist durch viele Tests belegt.

Die Radsatzwellen der ICE3-Fahrzeuge weisen bereits eine Laufleistung von insgesamt mehr als drei Milliarden Kilometern auf, ohne dass im Rahmen der regelmäßigen Ultraschall-Untersuchungen Anzeichen für Rissbildungen festgestellt wurden.

Infolge des Bruchs einer Radsatzwelle am 9.7. 2008 in Köln hat die DB alle Radsatzwellen der betreffenden Bauart zusätzlichen Ultraschall-Überprüfungen unterzogen: alle Untersuchungen waren ohne Befund hinsichtlich eventueller Rissbildungen. Hier handelt es sich also um einen Einzelfall, der noch abschließend geklärt werden muss.

Darüber hinaus führt die DB im Rahmen ihrer Betreiberverantwortung alle Instandhaltungs- und Wartungsprozesse an der ICE-Flotte unter Anwendung anerkannter technischer Standards und im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben durch.

Dies bedeutet: Jedes ICE3-Fahrzeug durchläuft allein für präventive Instandhaltungsprozesse ca. 100 Mal pro Jahr die Werkstätten. Die DB wendet dabei über 1 Million Euro pro Jahr und Fahrzeug für Instandhaltung auf.

Obwohl laut Herstellervorgaben die Intervalle von Ultraschall-Überprüfungen für Radsatzwellen bei 480.000 km liegen, hat die Deutsche Bahn seit der Inbetriebnahme der ICE3-Flotte die Intervalle auf 300.000 km festgesetzt. Zusätzlich wurde die Zuverlässigkeit und Empfindlichkeit der Ultraschall-Überprüfungen durch die branchenweit einzigartige Einführung von mechanisierten (statt manuellen) Prüfprozessen verdoppelt.

„Die angeblichen Sicherheitsmängel sind aus Sicht der DB AG und auch aus Sicht der Hersteller der Radsatzwellen nicht gegeben. Die Radsatzwellen sind nach den anerkannten Regeln der Technik konstruiert und hergestellt. Es ist nicht sachgerecht, von einem einzelnen Bruch, dessen Ursachen noch nicht feststehen, vorschnell auf die Unsicherheit aller Achsen zu schließen. Die für diese Situation adäquaten Sicherheitsvorkehrungen und Vorsichtsmaßnahmen zur Gewährleistung eines sicheren Betriebes der ICE-Flotte hat die DB AG selbstverständlich ergriffen“, so Rausch weiter.






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