Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Eisenbahnen des Bundes des Bundesministeriums für Verkehr, Bauen und Stadtentwicklung (BMVBS) entspricht uneingeschränkt verfassungsrechtlichen Vorgaben.
Zu diesem Ergebnis kommen zwei Gutachten, die heute die Deutsche Bahn in Berlin vorgestellt hat. Prof. Rupert Scholz, profilierter Verfassungsrechtler, u.a. Mitherausgeber des als Standardwerk geltenden Kommentars zum Grundgesetz und ehemaliger Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, und Prof. Peter Hommelhoff, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, einer der führenden deutschen Gesellschaftsrechtler mit zahlreichen Publikationen insbesondere zum Kapitalgesellschafts- und Bilanzrecht sowie Mitverfasser eines grundlegenden Aufsatzes zur Interpretation des Art. 87e Abs. 3 und Abs. 4 Grundgesetzes (GG), sehen die gegen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs erhobenen Einwände als unbegründet an.
Prof. Scholz erklärte, dass der Gesetzentwurf allen Voraussetzungen des Art. 87e GG entspricht. „Soweit verfassungsrechtliche Einwände gegen das geplante Gesetz geltend gemacht worden sind, sind diese sämtlich unbegründet. Der Gesetzentwurf erfüllt in vollem Umfange den Privatisierungsauftrag des Art. 87e Abs. 3 GG und erfüllt ebenso alle Anforderungen des Infrastrukturauftrages aus Art. 87e Abs. 4 GG.“
Prof. Scholz führte weiter aus, das Grundgesetz schreibe lediglich für die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes (EIU) vor, dass die „Mehrheit der Anteile an diesen Unternehmen“ beim Bund verbleiben muss. Er stellte klar, dass diese Mehrheitsherrschaft des Bundes kein unmittelbares Eigentum des Bundes erfordert.
Auch nach Ansicht von Prof. Hommelhoff steht das Privatisierungskonzept des geplanten Gesetzes nicht im Widerspruch zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben. „Zu den verfassungsrechtlich gebotenen Gewährleistungs-maßnahmen zählt entgegen von in Gutachten für Wirtschaftsverbände geäußerter Ansicht nicht die rechtlich gesicherte Möglichkeit des Bundes, auf das operative Geschäft der Schienenwegunternehmen Einfluss zu nehmen. Eine derartige Forderung läuft auf eine verfassungswidrige Rückkehr zur Staatsbahn und zum Sondervermögen des Bundes hinaus. Dagegen entwickelt das geplante Gesetz eine Konzeption, die ohne Verletzung des Charakters der Eisenbahnunternehmen als Wirtschaftsunternehmen dem öffentlichen Gewährleistungsauftrag gerecht wird“, erklärte Prof. Hommelhoff.