„Der Gesetzentwurf zur Teilprivatisierung der Deutschen Bahn berücksichtigt die Länderinteressen.“ Darauf hat heute in Berlin das Vorstandsmitglied der Deutschen Bahn AG für Wirtschaft und Politik, Otto Wiesheu, im Vorfeld der Sonderkonferenz der Landesverkehrsminister hingewiesen.
Die Konferenz der Verkehrsminister beschäftigt sich am Donnerstag ausschließlich mit dem Gesetzentwurf zur Teilprivatisierung der DB AG. Im Mittelpunkt steht dabei die Besorgnis einzelner Länder, dass die Teilprivatisierung zu einem sinkenden Einfluss des Bundes bei der Infrastruktur führen könnte und der Regionalverkehr in seiner Qualität beeinträchtigt würde.
Wiesheu: „ Schaut man sich den Gesetzentwurf genauer an, werden Bund und Länder in mehreren Punkten eindeutig besser gestellt im Vergleich zur bisherigen Situation. Sämtliche Infrastrukturunternehmen der Bahn gehen in das juristische Eigentum des Bundes über. Dies ist ein ganz entscheidender Unterschied gegenüber der bisherigen Konstruktion.“ Ein weiteres Beispiel für die gestärkte Rolle von Bund und Länder seien die Vorgaben für das 34.000 Kilometer lange Netz der Bahn im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung. Diese umfasse auch die regionale Infrastruktur. Die Politik bestimme im Rahmen dieses Vertrags eine klar definierte Netzqualität, die die DB einhalten muss. Ansonsten drohen strenge Sanktionen. Auch bei dem Verfahren zu Streckenstilllegungen ändere sich bei einer Teilprivatisierung gegenüber der bestehenden Rechtslage nichts. „Die DB selbst kann keine Strecken stilllegen.“ Strecken können nur mit Genehmigung des Eisenbahn-Bundesamtes, einer Bundesbehörde, nach den Vorgaben des Allgemeinen Eisenbahngesetzes stillgelegt werden. Zudem richte sich die Dimensionierung des Netzes auch nach der Trassennachfrage durch Eisenbahnunternehmen.
Bei der Frage nach der Bedienung von Regional- und Nahverkehrstrecken erklärte Wiesheu: „ Seit 1996 haben wir in Deutschland im Regional- und Nahverkehr das Bestellerprinzip. Die Länder alleine entscheiden auf welchen Strecken und in welcher Dichte Zugverkehr von welchem Eisenbahnverkehrsunternehmen gefahren wird.“ Die DB und andere Unternehmen fahren hier im Auftrag der Länder. Ebenso sei die Sorge unbegründet, die Teilprivatisierung könne den Wettbewerb auf der Schiene beeinträchtigen. Über den diskriminierungsfreien Zugang zum Netz wacht die Bundesnetzagentur als staatliche Regulierungsbehörde. Einer neuerlichen Diskussion um die Trennung von Netz und Transport erteilte Wiesheu eine klare Absage: „Mit dem Bundestagsbeschluss vom Dezember 2006 ist diese Diskussion beendet. Alles andere ist rückwärts gewandt und nicht zielführend im Sinne der Bahnreform.“